Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der redsundesign GbR (im Folgenden „redsundesign“) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn redsundesign diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2.1. Angebote von redsundesign sind vorläufig und freibleibend. Sie gelten für die Dauer von zwei Monaten ab Angebotsdatum.
2.2. Während der Projektabwicklung können sich zusätzliche Leistungen und Wünsche ergeben. Diese werden gesondert berechnet und sind nicht im ursprünglichen Angebot enthalten. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
3.1. Der Leistungsumfang wird im Vertrag, Angebot oder der Projektbeschreibung festgelegt.
3.2. Pro Projekt sind maximal zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten. Zusätzliche Änderungswünsche bedürfen einer separaten Vereinbarung und werden auf Basis der geltenden Stundensätze abgerechnet.
4.1. Die Vergütung erfolgt gemäß den vereinbarten Stundensätzen:
◦ Designleistungen: 95 € netto pro Stunde.
◦ Beratung und Strategie: 120 € netto pro Stunde.
4.2. Im Rahmen eines Projekts können von redsundesign beauftragte externe Dienstleister und Subunternehmer abweichende Stundensätze haben. Diese werden gesondert im Angebot ausgewiesen und sind Vertragsbestandteil.
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.4. Für Projekte mit einem Netto-Wert unter 1.000 € ist der gesamte Rechnungsbetrag unmittelbar nach Fertigstellung zur Zahlung fällig.
4.5. Für Projekte mit einem Netto-Wert ab 1.000 € wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages bei Auftragsbestätigung fällig. Die verbleibenden 50 % sind nach Fertigstellung und Abnahme der Leistung zu zahlen.
4.6. Eine Abnahmeverweigerung durch den Kunden entbindet nicht von der Zahlungspflicht, sofern die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
4.7. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich redsundesign Design das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
5.1. Sofern mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart wurde, ist dieser verpflichtet, die fälligen Raten pünktlich zum vereinbarten Zahlungstermin zu leisten. Die Ratenzahlungsvereinbarung stellt keine Stundung der Gesamtforderung dar, sondern eine reine Zahlungsmodalität.
5.2. Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist redsundesign berechtigt, die Ratenzahlungsvereinbarung auszusetzen und die gesamte noch offene Restforderung sofort fällig zu stellen. In diesem Fall entfallen weitere Ratenzahlungen und der gesamte verbleibende Betrag wird in einer Summe fällig.
5.3. Für verspätete oder ausgebliebene Zahlungen kann redsundesign Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB berechnen. Dies bedeutet:
Für Verbraucher: Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Für Unternehmen: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Zusätzlich kann bei Geschäftskunden eine pauschale Mahngebühr von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.
5.4. redsundesign ist berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Mahnfrist von 14 Tagen weitere Dienstleistungen, wie Wartung, Hosting oder sonstige Support-Leistungen, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich vorübergehend auszusetzen. Eine Reaktivierungsgebühr kann hierfür gesondert berechnet werden.
5.5. Sollte die Zahlung trotz Mahnungen weiterhin ausbleiben, ist redsundesign berechtigt, ein Inkassoverfahren einzuleiten oder gerichtliche Schritte einzuleiten. Alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, einschließlich Anwalts- und Inkassogebühren, trägt der Kunde.
Hier ist ein separater, gut strukturierter Text zu Verzugsschäden, den ihr in eure AGB oder Verträge aufnehmen könnt:
6.1 Definition des Verzuges
Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist oder spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit leistet (§ 286 BGB). In diesem Fall ist redsundesign berechtigt, Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
6.2 Verzugszinsen
a) Verbraucher: Bei Verbrauchern wird ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB berechnet.
b) Unternehmen (B2B-Kunden): Bei Geschäftskunden beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
6.3 Mahnkosten und Bearbeitungsgebühren
a) Für jede schriftliche Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs kann eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € bis 10,00 € erhoben werden.
b) Bei Geschäftskunden ist redsundesign berechtigt, zusätzlich eine pauschale Mahngebühr von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.
6.4 Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden
Neben den Verzugszinsen und Mahnkosten kann redsundesign weitere durch den Verzug entstandene Schäden geltend machen, insbesondere:
a) Kosten für externe Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte zur Durchsetzung der Forderung.
b) Bearbeitungsaufwand für interne Mahnverfahren.
c) Kosten für zusätzlich angefallene Verwaltungstätigkeiten oder Wiederaufnahme des Projekts.
d) Verluste durch entgangene Nutzung der liquiden Mittel, wenn durch den Zahlungsverzug finanzielle Engpässe entstehen.
6.5 Aussetzung und Einstellung von Dienstleistungen
a) Falls eine Zahlung trotz Mahnungen nicht erfolgt, ist redsundesign berechtigt, Dienstleistungen (z. B. Hosting, Wartung oder weitere Support-Leistungen) bis zum vollständigen Zahlungsausgleich einzustellen.
b) Eine Wiederaufnahme der Dienstleistungen kann mit einer Reaktivierungsgebühr belegt werden, deren Höhe sich nach dem zusätzlichen Aufwand richtet.
6.5 Fälligstellung der gesamten Restschuld bei wiederholtem Verzug
a) Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten oder einer wesentlichen Zahlungspflicht in Verzug, ist RedSun Design berechtigt, die gesamte Restforderung sofort fällig zu stellen und weitere Ratenzahlungen auszusetzen.
b) Der Kunde wird hierüber schriftlich informiert und hat eine letzte Frist zur Zahlung. Erfolgt keine Begleichung, werden alle offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung eingefordert.
6.6 Einschaltung von Inkasso oder gerichtlichem Mahnverfahren
a) Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Fristen ist redsundesign berechtigt, Inkassodienste oder gerichtliche Schritte einzuleiten.
b) Alle durch diese Maßnahmen entstehenden zusätzlichen Kosten (z. B. Inkassogebühren, Gerichts- und Anwaltskosten) trägt der Kunde.
7.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
7.2. Falls sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden um mehr als 14 Kalendertage verzögert, ist redsundesign berechtigt, den bisher geleisteten Arbeitsaufwand abzurechnen und eine Pauschale für die Reservierung der Kapazitäten in Höhe von 10 % des noch offenen Auftragswerts zu berechnen.
7.3. Überschreitet die Verzögerung 30 Kalendertage, ist redsundesign berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der bis dahin erbrachte Leistungsumfang entsprechend der vertraglich vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
7.4. Zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, die durch eine Neuterminierung oder erneute Abstimmung entstehen, trägt der Kunde.
8.1. Die Beauftragung zur Erstellung gestalterischer Leistungen, wie beispielsweise Logos, Designkonzepte oder Websites, begründet eine Vergütungspflicht gemäß dem Werkvertragsrecht nach § 631 BGB.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde den finalen Entwurf ablehnt.
8.2. Falls der Kunde den Auftrag storniert, steht redsundesign eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu.
8.3. Falls keine gesonderte Vergütung vereinbart wurde, gilt eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG als vereinbart.
Von redsundesign beauftragte Fotografen verbleiben Inhaber der Urheberrechte an den erstellten Fotografien. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenwerblichen Nutzung der Bilder. Eine Nutzung der Fotografien zu anderen Zwecken, insbesondere für Verkauf, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung außerhalb der Eigenwerbung, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Fotografen zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung der Bilder den Namen des Fotografen zu nennen, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist. Verstöße gegen diese Nutzungsbeschränkungen können eine Nachlizenzierung oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
10.1. Der Kunde hat vor Beginn der Programmierungsarbeiten alle technischen Fragen, insbesondere zu Providerleistungen, Domainverwaltung und notwendiger Software, schriftlich zu klären. redsundesign haftet nicht für Verzögerungen, die durch unklare oder verspätet gelieferte technische Informationen entstehen.
10.2. Die Umsetzung erfolgt gemäß den im Kostenvoranschlag genannten Fristen, sofern keine Verzögerungen durch den Kunden oder technische Hindernisse auftreten.
10.3. redsundesign haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Dritte (Provider, Hosting-Dienste) verursacht werden.
11.1. Der Kunde hat vor Beginn der Programmierungsarbeiten alle technischen Fragen, insbesondere zu Providerleistungen, Domainverwaltung und notwendiger Software, schriftlich zu klären. redsundesign haftet nicht für Verzögerungen, die durch unklare oder verspätet gelieferte technische Informationen entstehen.
11.2. Die Umsetzung erfolgt gemäß den im Kostenvoranschlag genannten Fristen, sofern keine Verzögerungen durch den Kunden oder technische Hindernisse auftreten.
11.3. redsundesign haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Dritte (Provider, Hosting-Dienste) verursacht werden.
12.1. Rechnungen für Hosting- und Wartungsverträge werden jeweils zu Beginn eines Abrechnungsjahres gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
12.2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, wird eine erste Mahnung mit einer erneuten Zahlungsfrist von 10 Tagen versandt.
12.3. Nach Ablauf dieser Frist und bei weiterhin ausbleibender Zahlung behält sich redsundesign das Recht vor, die entsprechenden Hosting- und Wartungsdienste zu deaktivieren. Die Reaktivierung der betroffenen Accounts erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
12.4. Der Kunde wird vor einer Deaktivierung rechtzeitig per E-Mail oder schriftlich informiert.
12.5. redsundesign haftet nicht für etwaige wirtschaftliche oder betriebliche Schäden, die durch eine Deaktivierung aufgrund ausstehender Zahlungen entstehen.
912.6 Die Kündigungsfrist für Hosting- und Wartungsverträge beträgt drei Monate zum Vertragsende.“
13.1. Datenschutzerklärung und DSGVO-Konformität - redsundesign verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die genaue Art und Weise der Verarbeitung sowie die Rechte des Kunden sind in der Datenschutzerklärung beschrieben, die unter [Webseite mit Datenschutzerklärung eintragen] einsehbar ist.
13.2. Verantwortlichkeit für KI-generierte Inhalte Falls redsundesign KI-gestützte Programme oder Technologien zur Erstellung von Inhalten, Design-Elementen oder Texten einsetzt, erfolgt dies auf Grundlage der jeweils besten verfügbaren Technologie. redsundesign haftet jedoch nicht für die rechtliche Verwendbarkeit oder Exklusivität von KI-generierten Inhalten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Inhalte auf rechtliche Risiken, insbesondere im Bereich Urheberrecht, Datenschutz und Markenschutz, zu prüfen und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
13.3. Haftung des Kunden bei Nutzung von KI-Diensten Falls der Kunde KI-Dienste oder generierte Inhalte weiterverwendet, verpflichtet er sich, alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dies betrifft insbesondere den Datenschutz (DSGVO), Urheberrechte und die Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, falls dies nach geltendem Recht erforderlich ist. RedSun Design übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen diese Vorschriften.
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die auf eine verspätete Bereitstellung dieser Daten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von redsundesign.
14.2 Sollte der Kunde trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist seiner Mitwirkungspflicht nachkommen, ist redsundesign berechtigt, den Projektzeitplan entsprechend anzupassen oder eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für den entstandenen Mehraufwand zu berechnen.
14.3 Falls ein Projekt aufgrund ausbleibender Mitwirkung über einen Zeitraum von 30 Tagen ruht, ist redsundesign berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und den bisher erbrachten Leistungsumfang in Rechnung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme schriftlich gemeldet werden.
Abgenommene kreative Leistungen gelten nicht als mangelhaft. Mängelansprüche verjähren nach § 634a BGB in 2 Jahren.
16.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er unter Umständen zur Meldung und Abführung der Künstlersozialabgabe gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verpflichtet ist, wenn er Leistungen von redsundesign bezieht, die als künstlerische oder publizistische Tätigkeit eingestuft werden.
16.2 Die Pflicht zur Abgabe besteht insbesondere für Unternehmen, Vereine oder Organisationen, die regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Die Abgabe wird von der Künstlersozialkasse (KSK) erhoben und beträgt derzeit 5,0 % des Nettohonorars.
16.3 Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung der Künstlersozialabgabe liegt ausschließlich beim Kunden. redsundesign übernimmt keinerlei Haftung für eine unterlassene oder fehlerhafte Meldung des Kunden an die KSK.
17.1. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
17.2. Das Widerrufsrecht entfällt jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB für Verträge zur Erbringung von individuell erstellten oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Dienstleistungen, sobald redsundesign mit der Leistungserbringung begonnen hat.
17.3. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass redsundesign mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt und erkennt an, dass dadurch das Widerrufsrecht erlischt.
Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten
RedSun Design verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung, Kundenkommunikation und internen Geschäftsprozessen verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Weitere Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen (z. B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung) sowie zu den Kontaktdaten des Datenschutzverantwortlichen sind in unserer [Datenschutzerklärung]
https://www.redsundesign.de/datenschutz nachzulesen.
19.1. Haftung für eigene Leistungen - redsundesign haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RedSun Design nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
19.2. Haftungsausschluss - Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder um eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
19.3. Haftung für externe Dienstleister und Dritte - redsundesign übernimmt keine Haftung für Leistungen oder Ausfälle von Drittanbietern wie Hosting-Providern, externen Softwarelösungen oder KI-Diensten, sofern diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind. Die Verantwortung für die Nutzung und datenschutzrechtliche Konformität von externen Diensten liegt beim Kunden.
19.4. Datenverlust und Sicherungspflichten - Der Kunde ist verpflichtet, alle übermittelten und verwendeten Daten angemessen zu sichern. redsundesign haftet nicht für den Verlust von Daten oder deren Wiederherstellung, sofern dieser Verlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde.
19.5. Haftung bei Projektverzögerungen - Falls redsundesign aufgrund nicht fristgerecht erbrachter Mitwirkungspflichten des Kunden nicht rechtzeitig liefern kann, ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden ausgeschlossen.
19.6. Verjährung von Haftungsansprüchen Haftungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen.
20.1. Für Kaufleute im Sinne des HGB ist der Gerichtsstand Hamburg. Ist der Kunde Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
20.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die redsundesign GbR wird durch die Geschäftsführer Hilke-Ev Krögler und Stefan Martin Scholz vertreten.
Hamburg, im Januar 2025